Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Durchsuchung

  • „Steuerhinterziehung durch Vortäuschen eines Auslandswohnsitzes“

    Natürliche Personen, die im Inland (= Deutschland) einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Nun kommt es vor, dass Steuerpflichtige ihren Wohnsitz zum Schein ins Ausland verlegen, um Steuern „zu sparen.“ Tatsächlich wohnen sie aber nach wie vor in Deutschland.

    In einem Beitrag zur Steufa-Praxis (PStR 2018, 127) wird ein Fall geschildert, in dem Eheleute in den Jahren 2003-2010 ihren Wohnsitz (angeblich) ins Ausland verlegt hatten. Ihr Wohngrundstück hatten Sie 2003 auf die Tochter übertragen, die aber dort offensichtlich nicht wohnte und das Grundstück auch nicht vermietete.

    In dem Beitrag kann man dann nachlesen, welche Ermittlungen die Steuerfahndung unternimmt, um einen inländischen Wohnsitz nachzuweisen, insb.:

    • Befragung der Nachbarn
    • Abfrage beim zuständigen Entsorgungsbetrieb über die Bereitstellung der Mülltonnen für das Grundstück (und deren Entleerung) im fraglichen Zeitraum
    • Abfrage beim Trink-/Abwasserversorger zum Wasserverbrauch im fraglichen Zeitraum
    • Abfrage beim Stromversorger zum Stromverbrauch

    Danach bestand der Verdacht, dass die Eheleute ihren Wohnsitz tatsächlich beibehalten hatten. Es folgte die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und die Durchsuchung des Hauses der Ehegatten und auch der Wohnung der Tochter.

     

  • Seminar zum Steuerstrafrecht

    Am 18.09.2015 nahm ich am 10. Leipziger Steuerfachtag teil. Seminarthemen:

     

     

    • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Steuerstrafrecht
    • Durchsuchung und Beschlagnahme beim steuerlichen Berater
    • Der Verdacht einer Steuerstraftat – Aktuelle Fragen und Probleme im Besteuerungsverfahren

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  • Liechtenstein-CD rechtfertigt Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung

    Wer auf einer „Liechtenstein-CD“ mit steuerrelevanten Daten auftaucht, muss mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 09.11.2010, Az. 2 BvR 2101/09, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mittels der ein Beschwerdeführer geltend machte, dass die Daten einem Beweisverwertungsverbot unterlägen.

    Das BVerfG hat offen gelassen, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Mittels der CD-Daten lasse sich jedenfalls ein Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung begründen. Auf diesen Anfangsverdacht gestützt sei eine Wohnungsdurchsuchung zulässig gewesen.

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