Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Bestandskraft

  • Steuerberaterhaftung – Verjährungsbeginn mit Bestandskraft des Steuerbescheides

    Wenn ein Steuerberater einen Steuerbescheid pflichtwidrig nicht „offen“ hält, sondern bestandskräftig werden lässt, dann beginnt die Frist für die Verjährung des Haftungsanspruchs des Mandanten mit der Bestandskraft des Steuerbescheides. Dies gilt selbst dann, wenn der Bescheid zunächst der formellen Gesetzeslage entspricht und die zugrunde liegende Steuernorm erst später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird (BGH, Urteil vom 03.02.2011, IX ZR 183/08).

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  • Bestandskraft von Steuerbescheiden auch bei Verstoß gegen EU-Recht

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (Urteil vom 16.09.2010, V R 57/09), dass ein Steuerbescheid auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar ist. Das Korrektursystem der §§ 172 ff. AO regelt die Durchsetzung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Ansprüche abschließend. Nach den Vorgaben des Unionsrechts muss das steuerrechtliche Verfahrensrecht auch keine weitergehenden Korrekturmöglichkeiten für Steuerbescheide vorsehen.

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