Auch die Sozialrechtler werden zunehmend mit Daten-CDs (Bankdaten) konfrontiert. Im Fall des LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018, L 13 AS 77/15, hatte jemand „Hartz IV“ bezogen, obwohl er auf einem Schweizer Bankkonto beträchtliche Summen liegen hatte. Nach Ankauf einer Bankdaten-CD durch das Land Rheinland-Pfalz wurde das Konto bekannt und das Jobcenter forderte die Leistungen zurück. Zu Recht, so das LSG. Solche Bankdaten-CDs seien auch im sozialgerichtlichen Verfahren verwertbar.
Tag: Bankdaten
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Bankdaten-CDs: Verwertung auch durch Leipziger Finanzämter
Bankdaten, die von anderen Bundesländern angekauft wurden, werden auch von den Leipziger Finanzämtern verwertet.
Aktuell vertrete ich als Verteidiger einen Mandanten in einem Steuerstrafverfahren, dessen Ermittlungsanlass „abhanden gekommene“ Daten einer Schweizer Bank sind. Diese Daten wurden von der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz angekauft und dann an die Steuerfahndung beim Finanzamt Leipzig II weitergeleitet.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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Angekaufte Bankdaten dürfen verwertet werden
Das Finanzgericht Köln hat keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten im Besteuerungsverfahren verwerten darf (Beschluss vom 15.12.2010, 14 V 2484/10).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht