Häusliches Arbeitszimmer oder betriebsstättenähnlicher Raum?
Streit mit dem Finanzamt zahlt sich aus. Der Fall Mein Mandant ist Key Account Manager bei einem weltweit tätigen Unternehmen, das Medizinprodukte herstellt. Er nutzte das Dachgeschoss seines Einfamilienhauses für seine beruflichen Zwecke, insbesondere zur Schulung von Außendienstmitarbeitern, zur Produktpräsentation vor Kunden und zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von medizinischen Instrumenten….
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