Kein seltenes Szenario: Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist der Auffassung, dass die GmbH in anfechtbarer Weise (§§ 129ff. InsO) Steuern an das Finanzamt gezahlt hat und fordert diese vom Finanzamt gemäß § 143 InsO zurück. Das Finanzamt kehrt die Steuern zunächst auch an den Verwalter aus. Später revidiert es jedoch seine Auffassung, erlässt einen Abrechnungsbescheid und fordert den Insolvenzverwalter seinerseits zur Rückforderung auf. Doch diesem „kurzen Prozess“ erteilte der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 27.09.2012, VII B 190/11) eine Abfuhr. (mehr …)
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Anfechtung einer Nießbrauchs- oder Wohnrechtsbestellung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt nach dem Anfechtungsgesetz ein Anfechtungsrecht zusteht, wenn sich der Vollstreckungsschuldner am eigenen Grundstück ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht bestellt.
@ BFH, Urteil vom 30.03.2010, VII R 22/09
Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1513
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht