Steuerstrafverteidigung

Steuerstrafverteidigung ist mein Spezialgebiet

Ich bin es gewohnt, an zwei Fronten gleichzeitig zu kämpfen: Im Steuerstrafverfahren und im Besteuerungsverfahren. Erfolg im Steuerstrafverfahren wird man nur haben, wenn man als Verteidiger den Sachverhalt auch steuerrechtlich richtig beurteilen und dabei (mindestens) „auf Augenhöhe“ mit den Strafverfolgungsbehörden auftreten kann. Zudem muss der Steuerstrafverteidiger immer die komplexen Wechselwirkungen zwischen Strafverfahren und Besteuerungsverfahren im Blick haben.

Meine Erfahrung

Ich habe bisher ca. 280 Mandate aus den Bereichen Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeige bearbeitet (Stand: 03.01.2025). Hier können Sie sich einige Referenzen anschauen.

Zudem halte ich als Dozent seit einigen Jahren bundesweit Vorträge zum Steuerstrafrecht.