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Erhebliche „Privatverkäufe“ bei eBay sind steuerpflichtig

Wer bei eBay & Co. als „privater Verkäufer“ angemeldet ist und in erheblichem Umfang Artikel verkauft, kann mit dem Finanzamt Probleme bekommen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nämlich mit Urteil vom 22.09.2010, Az. 1 K 3016/08 (EFG 2011, 583), entschieden, dass eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmertätigkeit vorliegt, wenn ein eBay-Mitglied 1.200 „Privatverkäufe“ innerhalb von dreieinhalb Jahren tätigt.

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (Az. V R 2/11).

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