Steuerhinterziehung: Selbstanzeige wird eingeschränkt

Die Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung am 09.05.2014 Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Im wesentlichen soll der bisherige „Strafzuschlag“ schon ab 25.000 € (bisher: 50.000 €) Hinterziehungsbetrag greifen; zudem soll der „Strafzuschlag“ – abhängig vom Hinterziehungsbetrag – auf 15 bzw. 20 % steigen (bisher: einheitlich 5 %).

Die Finanzminister schlagen auch eine Verlängerung der allgemeinen Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung von bisher 5 auf 10 Jahre vor. Das wirkt sich auch auf die Selbstanzeige aus: Nunmehr muss für 10 Jahre rückwirkend „reiner Tisch“ gemacht werden, damit Straffreiheit eintritt. Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung des Finanzministeriums NRW vom 09.05.2014.

Fazit: Die Verschärfungen sollen nach dem Willen der Finanzminister zum 01.01.2015 in Kraft treten. Wer sich mit dem Gedanken einer Selbstanzeige trägt, sollte sich also beeilen. Danach wird es definitiv schwieriger und teurer.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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