Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gutschriften aus so genannten Schneeballsystemen dann zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des „Schneeballsystems“ bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zum Thema „Schneeballsysteme“ konkretisiert und ausgeführt, dass es an der Leistungsbereitschaft des Betreibers des Schneeballsystems fehlen könne, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt.
@ BFH, Urteil vom 16.03.2010, VIII R 4/07
Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1527
Den geprellten Anlegern wird jedoch (teilweise) geholfen – siehe dazu die Pressemitteilung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz vom 06.05.2010.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht