SächsFG: Sanierungserlass verfassungswidrig

Mit Urteilen vom 14.03.2013, Az. 5 K 1113/12, und vom 24.04.2013, Az. 1 K 759/12, halten der 5. und der 1. Senat das Sächsische Finanzgerichts den Sanierungserlass für verfassungswidrig, da der Gesetzgeber die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne (§ 3 Nr. 66 EStG a. F.) abgeschafft habe. Ein Anspruch auf Erlass von auf Sanierungsgewinne entfallende Steuern bestehe daher nicht. Gegen das Urteil vom 24.04.2013 wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: X R 23/13).

Zweifelnd auch der 4. Senat des SächsFG, Beschl. v. 20.01.2014, 4 V 1794/12: Dort wurde die Frage, ob der Sanierungserlass einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Billigkeitsmaßnahme begründen kann, der Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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