Das Bundesministerium der Finanzen hat die Richtsatzsammlung 2013 bekannt gegeben.
Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht