Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Oh du fröhliche … Revisionsbegründung

, ,

(Steuer-)Strafverteidigung ist aufregend. Was gibt es Aufregenderes, als ein Urteil eines Landgerichts in einer Steuerstrafsache, das kurz vor Weihnachten zugestellt wird.

Ab der Zustellung beginnt die einmonatige Revisionsbegründungsfrist. Die Frist läuft ohne Rücksicht auf Weihnachtsfeiertage, Weihnachtsferien, Neujahr und sonstige Veranstaltungen, die der Erholung und seelischen Erhebung dienen sollen. Eine Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist ist nicht möglich (anders z. B. im Finanzgerichtsverfahren, § 120 Abs. 2 FGO).

Das Jahr endet also gut und wird genauso gut wieder losgehen.

In diesem Sinne: Fröhliche Weihnachten!

Rico Deutschendorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig

E-Mail: info@steueranwalt-leipzig.de

Telefon: 0341 58314225

Mobil: 0160 8293790