Keine verlängerte Festsetzungsfrist bei Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars
RA Deutschendorf
23. September 2015
Grunderwerbsteuer, Verfahrens-/Prozessrecht
Anzeigepflicht, Fachanwalt, Festsetzungsverjährung, Finanzamt, Finanzgericht, Grunderwerbsteuer, leichtfertig, Leipzig, Nordsachsen, Steueranwalt, Steuerberater, Steuerrecht, Steuerstreit
Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 03.03.2015, Az. II R 30/13, dass eine leichtfertige Verletzung der Anzeigepflichten des Notars aus § 18 GrEStG nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Steuerpflichtigen auf fünf Jahre führt.