Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden.
Keine Passivierung bei qualifiziertem Rangrücktritt
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Rico Deutschendorf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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