Wer einen Subventionsbetrug begeht, haftet nicht nach § 71 AO für die zu Unrecht gewährte Investitionszulage. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2013, Az. III R 25/10. Damit änderte der 3. Senat des BFH – wie mit Beschluss vom 05.07.2012 angekündigt – seine Rechtsprechung.
Zudem könne – wie der BFH feststellte – ein deliktischer Schadensersatzanspruch nicht mittels Haftungsbescheid geltend gemacht werden.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht