Meine Mandantin – eine Ingenieurin – hatte im Zuge eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens freiberufliche Einkünfte nacherklärt. Diese Einkünfte wurden vom Finanzamt aber in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Folge waren u. a. Gewerbesteuermessbetragsbescheide und eine entsprechende Gewerbesteuerpflicht meiner Mandantin.
Im Einspruchsverfahren gelang es durch Vorlage von Nachweisen zur Ausbildung meiner Mandantin das Finanzamt davon zu überzeugen, dass tatsächlich freiberufliche Einkünfte i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegen. Das Finanzamt hob die Gewerbesteuermessbetragsbescheide wieder auf.