Der Deutsche Anwaltverein (DAV) titelt in seiner DAV-Depesche Nr. 5/12015 vom 05.02.2015 u. a.:
53. Verkehrsgerichtstag in Goslar: DAV als liberaler Rechtswahrer
Als DAV-Mitglied distanziere ich mich hiervon. Ich möchte mich nicht als „Rechtswahrer“ bezeichnen lassen. Diese Bezeichnung ist aus der NS-Zeit erheblich „vorbelastet“.
Wem dieser Begriff nicht geläufig ist, dem empfehle ich eine Suchmaschinenrecherche mit den Suchbegriffen „Rechtswahrer“ und „Rechtswahrerbund“.
Zwischenzeitlich hat mir die zuständige DAV-Geschäftsführerin per E-Mail bestätigt, „dass der DAV in Zukunft dieses Nomen nicht mehr verwenden sollte.“