Ich bin kein „Rechtswahrer“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) titelt in seiner DAV-Depesche Nr. 5/12015 vom 05.02.2015 u. a.:

53. Verkehrsgerichtstag in Goslar: DAV als liberaler Rechtswahrer

Als DAV-Mitglied distanziere ich mich hiervon. Ich möchte mich nicht als „Rechtswahrer“ bezeichnen lassen. Diese Bezeichnung ist aus der NS-Zeit erheblich „vorbelastet“.

Wem dieser Begriff nicht geläufig ist, dem empfehle ich eine Suchmaschinenrecherche mit den Suchbegriffen „Rechtswahrer“ und „Rechtswahrerbund“.

1 Kommentar

  1. RA Deutschendorf

    Zwischenzeitlich hat mir die zuständige DAV-Geschäftsführerin per E-Mail bestätigt, „dass der DAV in Zukunft dieses Nomen nicht mehr verwenden sollte.“

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