Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 12.10.2016, Az. 2 K 2352/15, dass die Abgabe von Steuererklärungen in elektronischer Form bei Kleinstbetrieben unzumutbar sein kann.
► Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.10.2016, Az. 2 K 2352/15
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