Wird beim BFH ein Rechtsmittel auf elektronischem Weg (E-Mail) eingelegt und fehlt die vorgeschriebene qualifizierte elektronische Signatur, so ist das Rechtsmittel unzulässig.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.09.2005, VII B 138/05
Fundstelle(n): BFH/NV 2006, 104
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht