Der V. Senat des BFH hält mit Beschluss vom 06.12.2012, Az. V ER-S 2/12,
an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der ein Gesellschafter, der ein Wirtschaftsgut außerhalb einer eigenen wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit nach § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erwirbt und dieses seiner Gesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlässt, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Anders der XI. Senat des BFH (Divergenzanfrage/Beschluss vom 14.11.2012, Az. XI R 26/10).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Mit Beschluss vom 20.02.2013, XI R 26/10, hat der XI. Senat des BFH die Sache dem EuGH vorgelegt.