Rechtsstaatswidrig erhobene DDR-Steuern sind nach Vermögensgesetz zu erstatten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass sich die Erstattung von in der DDR gezahlten Steuern, deren Rechtsgrund durch Aufhebung des als rechtsstaatswidrig erkannten Verwaltungsakts entfallen ist, nicht nach § 37 Abs. 2 AO, sondern nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) richtet. § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes schließe die Anwendung des § 1 Abs. 7 VermG auf die Rückgabe von Vermögenswerten im Zusammenhang mit rechtsstaatswidrigen steuerrechtlichen Entscheidungen nicht aus.

@ BFH, Urteil vom 17.02.2010, VII R 41/08

Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 967

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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