Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Category: Verfahrens-/Prozessrecht

  • Taxizentrale muss Geschäftsunterlagen an Zoll herausgeben

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.10.2012, Az. VII R 41/10, entschieden, dass eine als Genossenschaft organisierte Taxizentrale bei Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) Geschäftsunterlagen an den Zoll herausgeben muss. (mehr …)

  • Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen

    Kein seltenes Szenario: Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist der Auffassung, dass die GmbH in anfechtbarer Weise (§§ 129ff. InsO) Steuern an das Finanzamt gezahlt hat und fordert diese vom Finanzamt gemäß § 143 InsO zurück. Das Finanzamt kehrt die Steuern zunächst auch an den Verwalter aus. Später revidiert es jedoch seine Auffassung, erlässt einen Abrechnungsbescheid und fordert den Insolvenzverwalter seinerseits zur Rückforderung auf. Doch diesem „kurzen Prozess“ erteilte der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 27.09.2012, VII B 190/11) eine Abfuhr. (mehr …)

  • Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit

    Für die Bestimmung des Gegenstands- bzw. Streitwertes eines finanzgerichtlichen Verfahrens ist ein Blick in den Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit unverzichtbar.

  • Worte des Finanzbeamten sind Schall und Rauch

    Auf telefonische Auskünfte eines Finanzbeamten kann man sich grundsätzlich nicht berufen, es sei denn, man hat zufällig den zuständigen Sachgebietsleiter oder gar den Vorsteher persönlich am Ohr. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2012, Az. VIII R 33/09, entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. (mehr …)

  • Rechtsschutz gegen Insolvenzantrag des Finanzamtes

    Der vom Finanzamt gestellte Insolvenzantrag gegen einen Steuerschuldner ist unzulässig, wenn das Finanzamt bei Antragstellung davon ausging, dass der Antrag mangels Masse abgelehnt werde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 31.08.2011, Az. VII B 59/11, entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. (mehr …)

  • BVerfG zur überlangen Verfahrensdauer in Altfällen

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 13. August 2012, 1 BvR 1098/11, eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens richtete, nicht zur Entscheidung angenommen.

    Überlange Verfahrensdauer ja, aber …

    Zwar sei im Streifall die Untätigkeit des Sozialgerichts über einen Zeitraum von 30 Monaten mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar und die Verfahrensdauer nicht mehr angemessen gewesen. (mehr …)

  • Keine Haftung des Betriebsübernehmers für Körperschaftsteuer

    Bei Haftungsbescheiden lohnt sich meist der Steuerstreit, da die Fehlerquote des Finanzamtes hier besonders hoch ist. Gerade habe ich einen Haftungsbescheid vorliegen, den das Finanzamt auf § 75 AO (Haftung des Betriebsübernehmers) stützt. In der Begründung des Haftungsbescheides heißt es u. a.:

    … Die Haftungsinanspruchnahme beschränkt sich auf Betriebssteuern (z. B. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer) und auf Steuerabzugsbeträge (z. B. Lohnsteuer). …

    Das ist so nicht zutreffend. (mehr …)

  • Die Tücken der öffentlichen Zustellung

    Steuerbescheide müssen bekannt gegeben werden, das heißt, sie müssen dem Steuerpflichtigen zugehen. Anderenfalls sind sie nichtig und das Finanzamt darf daraus keine Steuern verlangen. Im Regelfall übersendet das Finanzamt z. B. den Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid mit einfacher Post. Ein Haftungsbescheid dagegen wird oftmals mittels Zustellungsurkunde zugestellt. Damit kann das Finanzamt den Zugang des Bescheides leicht nachweisen.

    Was aber, wenn die Bekanntgabe oder Zustellung des Bescheides scheitert und dieser etwa mit dem Vermerk „Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ ans Finanzamt zurück kommt? (mehr …)

  • Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11, entschieden, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen sei, wenn er (nur) mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesvorschrift begründet wird. Der Antrag sei jedenfalls in den Fällen abzulehnen, in denen nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kein Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedürfe es in diesen Fällen grundsätzlich nicht.

    Im Streitfall ging ein Kraftwerksbetreiber gegen die neue Kernbrennstoffsteuer vor. Vor dem Finanzgericht Hamburg (Beschluss vom 16.09.2011, 4 V 133/11) hatte der Kraftwerksbetreiber zunächst Erfolg. (mehr …)

  • Keine Pflicht zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht beim Finanzamt

    Nachdem man ein neues Mandat übernommen hat, wird man als Berater hin und wieder mit folgender Aussage des Finanzamtes konfrontiert:

    Zur ordnungsgemäßen Einspruchsbearbeitung bitten wir um Vorlage der Vollmacht.

    Im Regelfall wird man eine schriftliche Vollmacht des Mandanten haben und es spricht auch nichts dagegen, diese dem Finanzamt vorzulegen. Aber besteht auch eine Verpflichtung des Beraters, die Vollmacht vorlegen? (mehr …)

  • Haftungsanspruch in der Insolvenz

    Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger. (mehr …)

  • Anforderungen an Tatsachenfeststellungen der Finanzgerichte

    1. Das FG darf im Allgemeinen erst dann eine Verletzung von Mitwirkungspflichten annehmen, wenn es den Beteiligten zuvor ausdrücklich und konkret zur Mitwirkung aufgefordert hat.

    2. Ein zulässiger Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises setzt nicht stets die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Zeugen voraus. Entscheidend ist vielmehr, dass der Zeuge individualisierbar ist; hierfür kann es genügen, wenn der Name des Zeugen sowie dessen Arbeitgeber angegeben wird.

    3. Das prozessrechtliche Leitbild, den Rechtsstreit möglichst in einer einzigen mündlichen Verhandlung zu erledigen, rechtfertigt es nicht, erhebliche Beweisanträge abzulehnen, die erst in der mündlichen Verhandlung und nach einer Umstellung der Prozessstrategie eines Beteiligten gestellt werden.

    @ BFH, Urteil vom 19.10.2011, X R 65/09

    Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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