Amtshaftung des Finanzamtes bei übereiltem AdV-Zinsbescheid
Bereits an anderer Stelle wies ich darauf hin, dass das Finanzamt gemäß § 237 AO in bestimmten Fällen so genannte AdV-Zinsen verlangen kann. Voraussetzung ist aber gemäß § 237 Abs. 1 S. 1 AO, dass „ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid … oder gegen eine Einspruchsentscheidung … endgültig…
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