Ohne Steuernummer kein Vorsteuerabzug
Wenn eine Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination enthält, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger – vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Der BFH ließ offen, ob die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung…
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