Steuerhinterziehung schließt Restschuldbefreiung nicht aus
Der BFH hat entschieden, dass eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO ist und damit eine Restschuldbefreiung nicht ausschließt. § 370 AO sei auch kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. @ BFH, Urteil vom 19.08.2008,…
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