Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Category: Steuerstrafrecht

  • Vortrag zum Steuerstrafrecht

    Am 10.09.2014 nahm ich am Vortrag „Aktuelle Entwicklungen im Steuerstrafrecht“ teil. Einen wesentlichen Teil nahmen die geplanten Änderungen bei der Selbstanzeige ein.

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  • 8. Leipziger Steuerfachtag

    Am 21.09.2013 nahm ich am „8. Leipziger Steuerfachtag“ teil. Themen des Seminars:

    • Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht
    • Die Betriebsaufspaltung – Gestaltungsmodell für den Mittelstand?
    • Aktuelles zum Vorsteuerabzug
    • Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft und der Rechnungslegung durch Gutschrift
    • Kolloquium zum finanzgerichtlichen Verfahren

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  • Verzögerungsrüge – Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

    Seit Anfang Dezember 2011 kann die überlange (unangemessene) Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren und (steuer-)strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit einem speziellen Rechtsbehelf – der Verzögerungsrüge – angegriffen werden. Rechtsgrundlage sind §§ 198ff. GVG, die über § 155 FGO auch im Finanzgerichtsprozess anzuwenden sind.

    Die Vorschrift birgt Stoff für Streit, denn gemäß § 198 Abs. 1 S. 2 GVG richtet sich die

    … Angemessenheit der Verfahrensdauer … nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter.

    Rechtsfolge der „unangemessenen“ Verfahrensdauer ist eine „angemessene“ Entschädigung. Für Schäden, die keine Vermögensschäden sind (immaterielle Schäden) beträgt die Entschädigung 1.200 Euro für jedes Jahr der Verzögerung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verzögerungsrüge auch erhoben wurde. Die Entschädigung muss sodann mittels Klage beim Entschädigungsgericht geltend gemacht werden.

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  • Bloßer Verweis auf CD-ROM mit Videoaufzeichnungen im Strafurteil

    Wenn ein Angeklagter in einem Strafverfahren verurteilt wird, muss das Urteil verschiedenen gesetzlichen Vorgaben genügen. Insbesondere müssen gemäß § 267 Abs. 1 StPO

    die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Soweit der Beweis aus anderen Tatsachen gefolgert wird, sollen auch diese Tatsachen angegeben werden. Auf Abbildungen, die sich bei den Akten befinden, kann hierbei wegen der Einzelheiten verwiesen werden.

    Der Bundesgerichtshof musste sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 02.11.2011, Az. 2 StR 332/11) damit auseinanderzusetzen, ob in einem Strafurteil zu den Einzelheiten einer Videoaufzeichnung lapidar auf die bei den Gerichtsakten befindliche CD-ROM verwiesen werden durfte, auf der die Videoaufzeichnung gespeichert war. Dies hat der Bundesgerichtshof verneint.

    In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO … Selbst wenn man von dem Begriff [gemeint sind „Abbildungen“, Anm. d. Verf.] … grundsätzlich auch Filme umfasst sieht …, setzt eine Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO aber voraus, dass diese selbst Aktenbestandteil geworden sind. Dies ist jedenfalls bei auf elektronischen Medien gespeicherten Bilddateien nicht der Fall. Bei diesen wird nicht der Film als solcher und damit das durch das menschliche Auge unmittelbar wahrnehmbare Geschehen, Bestandteil der Akten, sondern es bedarf für die Wahrnehmung der Vermittlung durch das Speichermedium sowie weiterer technischer Hilfsmittel, die das Abspielen ermöglichen.

    Somit war die Videoaufzeichnung nicht Bestandteil der Urteilsgründe geworden, was grundsätzlich einen Revisionsgrund darstellt.

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  • Selbstanzeigen mit geringfügigen Abweichungen

    Bei einer Selbstanzeige gemäß § 371 AO müssen gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt werden, ansonsten tritt keine Straffreiheit wegen dieser Steuerstraftaten ein. Geringfügige Abweichungen („Bagatellabweichungen“) vom „vollen Umfang“ sollen die Selbstanzeige aber nicht unwirksam machen. (mehr …)

  • Liechtenstein-CD rechtfertigt Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung

    Wer auf einer „Liechtenstein-CD“ mit steuerrelevanten Daten auftaucht, muss mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 09.11.2010, Az. 2 BvR 2101/09, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mittels der ein Beschwerdeführer geltend machte, dass die Daten einem Beweisverwertungsverbot unterlägen.

    Das BVerfG hat offen gelassen, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben. Mittels der CD-Daten lasse sich jedenfalls ein Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung begründen. Auf diesen Anfangsverdacht gestützt sei eine Wohnungsdurchsuchung zulässig gewesen.

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  • Angekaufte Bankdaten dürfen verwertet werden

    Das Finanzgericht Köln hat keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten im Besteuerungsverfahren verwerten darf (Beschluss vom 15.12.2010, 14 V 2484/10).

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  • Steuerhinterziehung durch unberechtigten Vorsteuerabzug

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.02.2011, Az. 1 StR 24/10, entschieden, dass derjenige Steuerhinterziehung begeht, der Vorsteuer zieht, obwohl er weiß, dass die Lieferung, für die er eine Eingangsrechnung erhalten hat, Teil eines auf Hinterziehung von Umsatzsteuer angelegten Systems ist. Hinsichtlich dieser Lieferung werde er nämlich nicht als Unternehmer im Sinne von § 15 UStG tätig.

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