In einem kurzen Aufsatz mit dem Titel „Risiken und Folgen neben der Steuerhinterziehung – was Berater wissen sollten“ (DStV-Verbandsnachrichten 2/2015, S. 31) fasst Bosbach prägnant zusammen, welche strafrechtlichen und anderen Sanktionen im Rahmen einer Selbstanzeige- oder Verteidigungsberatung zu beachten sind. (mehr …)
Category: Steuerhinterziehung
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Steuerstrafverfahren: Amtsgericht Leipzig lehnt Strafbefehlsantrag ab
Gegen meinen Mandanten wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Tatvorwurf änderte sich im Laufe des Verfahrens zur Beihilfe zum Bankrott. Später beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls. Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab – was nicht oft vorkommt – und verpflichtete die Staatskasse, die Verfahrenskosten zu tragen. Mittels mehrerer Verteidigungsschriften hatte ich für die Ablehnung gekämpft.
Die Staatsanwaltschaft ließ es dabei bewenden und legte kein Rechtsmittel ein. Das kommt ebenfalls nicht so häufig vor. Ich betrieb im Anschluss für meinen Mandanten das Kostenfestsetzungsverfahren. Die gesetzlichen Kosten für die Verteidigung wurden von der Staatskasse erstattet.
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Interview: „Immer mehr Selbstanzeigen von Steuersündern“
Am 26.03.2014 gab ich dem MDR ein Interview zum Thema Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Der Beitrag lief am 26.03.2014 um 21:10 Uhr bei MDR aktuell. Nachzusehen und zu hören in der MDR-Mediathek („Immer mehr Selbstanzeigen von Steuersündern“).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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Schwarzeinnahmen – was tun!?
Steuerstrafverfahren nehmen zu
Auf der Website des Leipziger Anwaltvereins ist mein kurzer Fachbeitrag zum Thema Schwarzeinnahmen, Selbstanzeige & Co. abrufbar.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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„Wieviel Hoeness steckt in uns allen?“
Am 23.04.2013 gab ich ein Interview zum Thema Steuerhinterziehung. Der Beitrag lief am 24.04.2013 auf MDR INFO, zum Nachhören unter „6 – 9 Uhr“ > „06:47 Uhr“ (leider nicht direkt verlinkbar).
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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Keine Steuerhinterziehung bei Fehler des Finanzamtes
Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgibt und durch einen Fehler des Finanzamts einen Verlustvortrag zugewiesen bekommt, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für Folgejahre den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 04.12.2012, Az. VIII R 50/10, entschieden. (mehr …)
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Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede
Wer „schwarz“ (d. h. es wird keine Rechnung erteilt, um Steuern zu „sparen“) Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, muss neben einem Steuerstrafverfahren auch damit rechnen, dass er auf Schäden sitzen bleibt, falls die Handwerkerleistung mangelhaft war. (mehr …)
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Restschuldbefreiung auch für Hinterziehungszinsen
Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) sind keine Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung i. S. v. § 302 Nr. 1 InsO. Sie sind deshalb auch nicht von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.03.2012, VII R 12/11, entschied. (mehr …)
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Vollendete Steuerhinterziehung trotz Kenntnis der Finanzbehörde
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2010, Az. 1 StR 275/10, entschieden, dass eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben nicht deshalb entfalle, weil den zuständigen Finanzbehörden alle für die Steuerfestsetzung bedeutsamen Tatsachen bekannt und zudem sämtliche Beweismittel bekannt und verfügbar waren.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setze der Tatbestand der Steuerhinterziehung in der Variante des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen) keine gelungene Täuschung des zuständigen Finanzbeamten voraus.