Zitat der Woche: Zahlungsverjährung gehört nicht in Abrechnungsbescheid?
Ein sächsisches Finanzamt schreibt mir: „Hinsichtlich der Zahlungsverjährung kann durch einen Abrechnungsbescheid keine Entscheidung getroffen werden.“ Das ist Unfug. Die Streitfrage, ob ein Steueranspruch zahlungsverjährt ist oder nicht, ist ein typischer Anwendungsfall für einen Abrechnungsbescheid im Sinne von § 218 Abs. 2 AO. Ein Abrechnungsbescheid entscheidet darüber, ob eine bestimmte…
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