Insolvenz

Rechtsschutz gegen Insolvenzantrag des Finanzamtes

Der vom Finanzamt gestellte Insolvenzantrag gegen einen Steuerschuldner ist unzulässig, wenn das Finanzamt bei Antragstellung davon ausging, dass der Antrag mangels Masse abgelehnt werde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 31.08.2011, Az. VII B 59/11, entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Restschuldbefreiung auch für Hinterziehungszinsen

Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) sind keine Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung i. S. v. § 302 Nr. 1 InsO. Sie sind deshalb auch nicht von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.03.2012, VII R 12/11, entschied.

Haftungsanspruch in der Insolvenz

Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger.

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Frage zu befassen, wann die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer zu den Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO gehört. Eine Masseverbindlichkeit liege nur dann vor, wenn feststeht, dass das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, tatsächlich Teil…
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