Gewerbesteuerschulden einer GbR: Vollstreckung beim Gesellschafter rechtswidrig
Wenn Finanzämter oder – wie im Streitfall: Städte und Gemeinden – Steuern eintreiben, brauchen Sie dazu keine Erlaubnis eines Gerichts. Der Normalbürger, der bei seinem Schuldner vollstrecken will, benötigt einen gerichtlichen Vollstreckungstitel, z. B. ein Urteil. Dem gegenüber haben die Finanzämter, Städte und Gemeinden das Privileg, sich selbst einen Vollstreckungstitel…
Weiterlesen