Haftungsbescheid

Gewerbesteuerschulden einer GbR: Vollstreckung beim Gesellschafter rechtswidrig

Wenn Finanzämter oder – wie im Streitfall: Städte und Gemeinden – Steuern eintreiben, brauchen Sie dazu keine Erlaubnis eines Gerichts. Der Normalbürger, der bei seinem Schuldner vollstrecken will, benötigt einen gerichtlichen Vollstreckungstitel, z. B. ein Urteil. Dem gegenüber haben die Finanzämter, Städte und Gemeinden das Privileg, sich selbst einen Vollstreckungstitel…
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9. Leipziger Steuerfachtag

Am 20.09.2014 nahm ich am 9. Leipziger Steuerfachtag teil. Themen des Seminars:   Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Markus Jäger) Haftung gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (Prof. Dr. Peter Zaumseil) Aktuelle Entwicklungen zur Besteuerung in der Sanierung/Krise/Insolvenz (Prof. Dr. Christoph Uhländer) Die Rechtsbehelfe im finanzgerichtlichen Prozess (Henrik Stutzmann)…
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Keine Haftung nach § 71 AO bei Subventionsbetrug

Wer einen Subventionsbetrug begeht, haftet nicht nach § 71 AO für die zu Unrecht gewährte Investitionszulage. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2013, Az. III R 25/10. Damit änderte der 3. Senat des BFH – wie mit Beschluss vom 05.07.2012 angekündigt – seine Rechtsprechung. Zudem könne – wie…
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Haftungsbescheid: Keine AdV-Zinsen

Achtung: Dieser Beitrag ist veraltet, vgl. stattdessen den Beitrag AdV-Zinsen jetzt auch bei Haftungsbescheiden. Steuerbescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn Einspruch eingelegt wird, ist die streitige Steuersumme fällig. Es sei denn, man stellt mit Erfolg einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV). Steht später fest, dass Einspruch und Klage…
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Haftungsbescheid bei mittäterschaftlicher Steuerhinterziehung

Haftungsbescheide sind Ermessensentscheidungen. Bevor das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt, muss es stets prüfen und begründen, ob es den Haftungsschuldner überhaupt in Anspruch nimmt (Entschließungsermessen). Bei mehreren in Betracht kommenden Haftungsschuldnern hat das Finanzamt ein Auswahlermessen. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Ermessensentscheidung jedoch insbesondere im Fall der Haftungsinanspruchnahme wegen…
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Öffentlich zugestellter Haftungsbescheid nichtig

Bereits an anderer Stelle berichtete ich über die Tücken der öffentlichen Zustellung. Diesmal zog allerdings das Finanzamt den Kürzeren. Ausgangspunkt: Kontenpfändung Der Fall: Ende 2011 pfändete das Finanzamt das Konto meines Mandanten. Grundlage der Pfändung sollte laut Finanzamt ein Haftungsbescheid aus dem Jahr 2007 sein. Ein solcher Haftungsbescheid war meinem…
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Haftung nach § 71 AO des Gehilfen eines Subventionsbetrugs?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 05.07.2012, Az. III R 25/10, eine Änderung der Rechtsprechung zu § 71 AO angedeutet. Im Streitfall ist fraglich, ob das Finanzamt einen auf § 71 AO gestützten Haftungsbescheid erlassen darf, wenn sich der Steuerpflichtige wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug („Erschleichen“ von Investitionszulage) strafbar gemacht…
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Keine Haftung des Betriebsübernehmers für Körperschaftsteuer

Bei Haftungsbescheiden lohnt sich meist der Steuerstreit, da die Fehlerquote des Finanzamtes hier besonders hoch ist. Gerade habe ich einen Haftungsbescheid vorliegen, den das Finanzamt auf § 75 AO (Haftung des Betriebsübernehmers) stützt. In der Begründung des Haftungsbescheides heißt es u. a.: … Die Haftungsinanspruchnahme beschränkt sich auf Betriebssteuern (z….
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Die Tücken der öffentlichen Zustellung

Steuerbescheide müssen bekannt gegeben werden, das heißt, sie müssen dem Steuerpflichtigen zugehen. Anderenfalls sind sie nichtig und das Finanzamt darf daraus keine Steuern verlangen. Im Regelfall übersendet das Finanzamt z. B. den Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid mit einfacher Post. Ein Haftungsbescheid dagegen wird oftmals mittels Zustellungsurkunde zugestellt. Damit kann das Finanzamt…
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