Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Category: Fortbildung

  • Fachanwaltslehrgang Strafrecht absolviert

    Um mein steuerSTRAFrechtliches Profil zu schärfen, habe ich den Fachanwaltslehrgang Strafrecht an der Fernuniversität Hagen absolviert.

  • Steuerstrafrecht – Vortrag in Leipzig

    Am 19.09.2019 hielt ich in Leipzig einen 8stündigen Vortrag zum Steuerstrafrecht. Der Vortrag war Teil des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht bei ARBER|seminare. Inhalt:

    Einstieg

    Teil 1: Steuerhinterziehung

    A. Grundlagen
    B. Tathandlungen
    C. Taterfolg
    D. Vorsatz, Irrtum, Leichtfertigkeit
    E. Versuch
    F. Verfolgungsverjährung
    G. Strafrahmen und Strafzumessung
    H. Sonstige Folgen

    Teil 2: Steuerstrafverfahren

    A. Grundlagen
    B. Ermittlungsverfahren
    C. Zwischenverfahren
    D. Hauptverhandlung
    E. Berufung und Revision
    F. Verteidigervergütung

    Teil 3: Selbstanzeige

    A. Grundlagen
    B. Berichtigung
    C. (Keine) Sperrgründe
    D. Nachzahlung und Zuschlag
    E. Sonstige Folgen
    F. Selbstanzeige – ja oder nein?
    G. Beratervergütung

  • Seminar „Verteidigungsstrategien und Verteidigungstaktik“

    Am 28.06.2019 nahm ich an einem Seminar zum Thema „Verteidigungsstrategien und Verteidigungstaktik“ in Leipzig teil. Veranstaltet wurde das Seminar von der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

  • Seminar zur Steuerfahndung und Verteidigung in Steuerstrafsachen

    Am 25.06.2019 nahm ich an einem Tagesseminar zur „Steuerfahndung und Verteidigung in Steuerstrafsachen“ in Leipzig teil. Veranstaltet wurde das Seminar von der Steuerberaterkammer Sachsen. Zwar halte ich auch selbst Vorträge zum Thema Steuerstrafverteidigung. Gern hole ich mir aber auch Anregungen von anderen Dozenten, damit ich nicht nur „im eigenen Saft schmore.“

  • Seminar zur Haftung und Verantwortung des Steuerberaters im Strafverfahren

    Am 17.05.2019 nahm ich an einem 5stündigen Seminar zur „Haftung und Verantwortung des Steuerberaters im Strafverfahren“ in Berlin teil. Veranstalter: Erich Schmidt Verlag (ESV).

  • „Einführung in die Steuerstrafverteidigung“ – eigenes Seminar in Leipzig

    Am 09.05.2019 hielt ich für die Rechtsanwaltskammer Sachsen ein 5stündiges Seminar zur „Einführung in die Steuerstrafverteidigung.“ Inhalt des Seminars:

    Einstieg

    Teil 1: Steuerhinterziehung

    A. Grundlagen
    B. Tathandlungen
    C. Taterfolg
    D. Vorsatz, Irrtum, Leichtfertigkeit
    E. Versuch
    F. Verfolgungsverjährung
    G. Strafrahmen und Strafzumessung
    H. Sonstige Folgen

    Teil 2: Steuerstrafverfahren

    A. Grundlagen
    B. Ermittlungsverfahren
    C. Zwischenverfahren
    D. Hauptverhandlung
    E. Berufung und Revision
    F. Verteidigervergütung

    Teil 3: Selbstanzeige

    A. Grundlagen
    B. Berichtigung
    C. (Keine) Sperrgründe
    D. Nachzahlung und Zuschlag
    E. Sonstige Folgen
    F. Selbstanzeige – ja oder nein?
    G. Beratervergütung

  • Fachanwaltsfortbildung: Fortbildungsnachweise nicht doppelt anrechenbar

    Jeder Fachanwalt ist gesetzlich verpflichtet, sich auf seinem Rechtsgebiet im Umfang von 15 Stunden jährlich fortzubilden. Trägt man zwei Fachanwaltstitel, dann im Umfang von jeweils 15 Stunden – also insgesamt 30 Stunden – jährlich. Es gibt auch Kollegen, die tragen drei Fachanwaltstitel, mithin beträgt deren Fortbildungspflicht insgesamt 45 Stunden pro Jahr.

    Nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Celle vom 12.11.2018, AGH 13/18 (II 12/12), AGH 13/18, kann ein Fortbildungsnachweis, der grundsätzlich für zwei Fachgebiete geeignet ist, nicht gleichzeitig auf die Fortbildungspflicht für zwei bestehende Fachanwaltsbezeichnungen angerechnet werden. Im Streitfall hatte der Anwaltskollege beantragt, eine 5stündige Fortbildung sowohl für das Fachgebiet Vergaberecht als auch für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht anzuerkennen. Das hatte ihm die zuständige Rechtsanwaltskammer verwehrt. Zu Recht, so der Anwaltsgerichtshof.

    Das gleiche würde auch bei einer Fortbildungsveranstaltung im Steuerstrafrecht gelten: Entweder ist die Fortbildung im Fachgebiet Steuerrecht oder im Fachgebiet Strafrecht anzuerkennen. Möglich ist auch eine Aufteilung, z. B. könnte man eine 8stündige Fortbildung zum Steuerstrafrecht zu 4 Stunden auf Steuerrecht und zu 4 Stunden auf Strafrecht verteilen.

     

  • Steuerstrafrecht – Vortrag in Hannover

    Am 21.03.2019 hielt ich in Hannover-Lehrte einen 8stündigen Vortrag zum Steuerstrafrecht. Der Vortrag war Teil des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht bei ARBER|seminare. Inhalt:

    Einstieg

    Teil 1: Steuerhinterziehung

    A. Grundlagen
    B. Tathandlungen
    C. Taterfolg
    D. Vorsatz, Irrtum, Leichtfertigkeit
    E. Versuch
    F. Verfolgungsverjährung
    G. Strafrahmen und Strafzumessung
    H. Sonstige Folgen

    Teil 2: Steuerstrafverfahren

    A. Grundlagen
    B. Ermittlungsverfahren
    C. Zwischenverfahren
    D. Hauptverhandlung
    E. Berufung und Revision
    F. Verteidigervergütung

    Teil 3: Selbstanzeige

    A. Grundlagen
    B. Berichtigung
    C. (Keine) Sperrgründe
    D. Nachzahlung und Zuschlag
    E. Sonstige Folgen
    F. Selbstanzeige – ja oder nein?
    G. Beratervergütung

  • Steuerstrafverteidigung – Vortrag in Leipzig

    Am 15.11.2018 hielt ich in Leipzig einen 7,5stündigen Vortrag zur Steuerstrafverteidigung für ARBER|seminare.

    Einstieg

    Teil 1: Steuerhinterziehung

    • A. Grundlagen
    • B. Tathandlungen
    • C. Taterfolg
    • D. Vorsatz, Irrtum, Leichtfertigkeit
    • E. Versuch
    • F. Verfolgungsverjährung
    • G. Strafrahmen und Strafzumessung
    • H. Sonstige Folgen

    Teil 2: Steuerstrafverfahren

    • A. Grundlagen
    • B. Ermittlungsverfahren
    • C. Zwischenverfahren
    • D. Hauptverhandlung
    • E. Berufung und Revision
    • F. Verteidigervergütung

    Teil 3: Selbstanzeige

    • A. Grundlagen
    • B. Berichtigung
    • C. (Keine) Sperrgründe
    • D. Nachzahlung und Zuschlag
    • E. Sonstige Folgen
    • F. Selbstanzeige – ja oder nein?
    • G. Beratervergütung

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