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Beteiligung eines Freiberuflers an einem IT-Unternehmen

Beteiligt sich ein Freiberufler (hier: Rechtsanwalt und Steuerberater) an einem IT-Unternehmen (Aktiengesellschaft), so ist diese Beteiligung kein notwendiges Betriebsvermögen des Freiberuflers. Für die Annahme notwendigen Betriebsvermögens fehlt es an der erforderlichen sachlichen Nähe des Unternehmensgegenstandes des IT-Unternehmens (Softwareentwicklung) zur Tätigkeit des Freiberuflers.

@ Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.04.2008, 7 K 9382/05 B

Fundstelle(n): EFG 2008, 1530

(Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt, Az. VIII R 19/08)

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