Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO: Änderung des AEAO

Durch BMF-Schreiben vom 23.05.2016 wurden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) Erläuterungen zur Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO eingefügt. Insbesondere ist eine Abgrenzung zur Selbstanzeige (§ 371 AO) enthalten.

Rico Deutschendorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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