Autoren-Archiv: RA Deutschendorf
Die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung „richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind“ (§ 78 Abs. 4 StGB). Grundsatz: 5 Jahre Da die „einfache“…
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Am 29.07.2021 hielt ich in Leipzig einen 8stündigen Vortrag zum Steuerstrafrecht. Der Vortrag war Teil des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht bei ARBER|seminare. Siehe auch: Übersicht zu meinen Vorträgen und Skripten
Am 15.06.2021 hielt ich in Bochum einen 2,5stündigen Online-Vortrag mit dem Titel „Ausgewählte aktuelle Probleme des Steuerstrafrechts“ für das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI). Der Vortrag war ein Online-Seminar für die Anwaltsfortbildung. Siehe auch: Übersicht zu meinen Vorträgen und Skripten
Begleitend zu meinen Vorträgen zum Steuerstrafrecht und zur Haftung im Steuerrecht habe ich Skripten erstellt, die ich regelmäßig aktualisiere. Das Skript Steuerstrafrecht und Steuerstrafverteidigung hat jetzt den Stand Mai 2021. Eine kostenfreie Leseprobe ist hier abrufbar. Siehe auch: Skripten Wenn Sie das komplette Skript erwerben möchten (als PDF-Datei, 30,00 €…
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Am 10.05.2021 hielt ich in Berlin einen 5stündigen Online-Vortrag mit dem Titel „Das Mandat im Steuerstrafrecht“ für das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI). Der Vortrag war ein Online-Seminar für die Anwaltsfortbildung. Siehe auch: Übersicht zu meinen Vorträgen und Skripten
§ 370 Abs. 3 AO regelt besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, wobei § 370 Abs. 3 S. 2 AO sechs benannte besonders schwere Fälle (Regelbeispiele) enthält, die Indizwirkung für das Vorliegen eines besonders schweren Falls haben: ■ Steuerverkürzung in großem Ausmaß (Nr. 1) ■ Missbrauch durch Amtsträger (Nr. 2) ■…
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Verdeckte Gewinnausschüttungen durch fingierte Beraterverträge? Das Finanzamt warf meinem Mandanten (GmbH-Geschäftsführer) im Rahmen einer Betriebsprüfung vor, durch fingierte Beraterverträge Gelder aus der GmbH abgezogen und „steuerfrei“ privat vereinnahmt zu haben. Dadurch habe er über mehrere Jahre Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer verkürzt. Der meinem Mandanten angelastete Steuerschaden betrug insgesamt ca. 223.000,00…
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Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet – zusätzlich zum Steuerschuldner – gemäß § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen. § 71 AO setzt voraus, dass der Straftatbestand in objektiver und subjektiver Hinsicht…
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Oft wird die Frage gestellt, ob die Kosten für die Steuerstrafverteidigung wenigstens steuerlich geltend gemacht werden können. Wie es in der Juristerei so schön heißt: Es kommt darauf an. Grundsätzlich können Verteidigungskosten als Werbungskosten (bei der Einkommensteuer) oder Betriebsausgaben (bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer sowie bei der Gewerbesteuer) abzugsfähig sein,…
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Einige steuerrechtliche Normen setzen voraus, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde. Beispielsweise beträgt die Festsetzungsverjährung im Grundsatz vier Jahre, jedoch zehn Jahre, soweit Steuern hinterzogen wurden (§ 169 Abs. 2 S. 1 und 2 AO). Wer eine Steuerhinterziehung begangen oder daran teilgenommen hat (Anstifter oder Gehilfe), haftet nach § 71 AO…
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