Corona-Virus: Ausgangsbeschränkungen in Sachsen
Das Sächsische Sozialministerium hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die am 23.03.2020, 0:00 Uhr, in Kraft getreten ist. Danach ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Allerdings bestehen Ausnahmen, z. B. um beruflichen Tätigkeiten nachzugehen (Ziff. 2.2.). D. h., der Arbeitnehmer darf weiterhin zur Arbeit und der Unternehmer…
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