Der Bundesfinanzhof (BFH) berichtet für das Jahr 2012 in einer Pressemitteilung vom 05.06.2013 zum Stand der anhängigen Verfahren, zu Neueingängen, Erledigungen, zur durchschnittlichen Verfahrensdauer sowie zu den durchschnittlichen Erfolgsaussichten der Verfahren vor dem BFH.
Der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen liegt im Berichtsjahr – bezogen auf alle Verfahren – mit 17,6 % etwas unter dem Vorjahresergebnis (20,5 %). Betrachtet man alleine die Revisionen, liegt der Erfolgsanteil der Steuerpflichtigen bei 41,7 % (42,9 % in 2011); bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 12 % (15 % in 2011).
Fazit: Der Streit bis „ganz oben“ lohnt sich in vielen Fällen.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht