Vor über 10 Jahren schrieb ich bereits über die Tücken der öffentlichen Zustellung. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 08.03.2022, VI R 37/19) entschied, dass eine öffentliche Zustellung rechtmäßig sei, wenn eine Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz unmittelbar durch die Post (noch) nicht zulässig ist. Unmittelbare Postzustellungen in die Schweiz seien völkerrechtlich erst für Besteuerungszeiträume ab 01.01.2018 zulässig.