Meine Mandantinnen und Mandanten sollen von Anfang an wissen, was die anwaltliche Dienstleistung kostet. Ich nenne konkrete Zahlen und erstelle vor der Auftragserteilung eine individuelle Kosteninformation. Hier finden Sie eine erste Orientierung zu den Anwaltskosten.
Stand: 17.01.2025
Erstberatung
Für eine Erstberatung – auch schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder per Video-Konferenz – berechne ich pauschal 300,00 € (inkl. USt) ab.
Sonstige Beratung
Viele Fragen lassen sich nicht im Rahmen einer Erstberatung klären, sondern erfordern eine darüber hinaus gehende Beratung, die ich nach Zeitaufwand abrechne (Stundensatz ab 300,00 € zzgl. USt, Abrechnung minutengenau). In bestimmten Fällen kommt auch eine Pauschale in Betracht.
Steuerstreit
Mandate im Steuerstreit (z. B. Einspruchsverfahren beim Finanzamt, Klageverfahren vor dem Finanzgericht) rechne ich nach dem Gegenstandswert (Streitwert) oder nach Zeitaufwand ab (Stundensatz ab 300,00 € zzgl. USt, Abrechnung minutengenau).
Steuerstrafverteidigung
Die Verteidigung in Steuerstrafsachen rechne ich nach Zeitaufwand ab (Stundensatz ab 300,00 € zzgl. USt, Abrechnung minutengenau).
Vorschuss
Für meine Tätigkeit berechne ich einen angemessenen Vorschuss. Die Höhe des Vorschusses ist abhängig vom Einzelfall. Sie erhalten auch hierzu vor Auftragserteilung eine konkrete Information.
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Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie an (0341 58314225) – gern unterbreite ich Ihnen ein kostenfreies Angebot.