Amtshaftung bei Nichtanwendungserlassen der Finanzverwaltung?

In einem aktuellen Aufsatz befasst sich Schlenk (Anspruch aus Amtshaftung bei Nichtanwendungserlassen der Finanzverwaltung?, in: DStR 2015, 2135) mit der umstrittenen Frage, ob ein Finanzbeamter amtspflichtwidrig handelt, wenn er sich an einen Nichtanwendungserlass hält. Darüber hinaus erörtert er die ebenfalls umstrittene Frage, ob das BMF schon durch Veröffentlichung des Nichtanwendungserlasses gegen Amtspflichten verstößt. Beide Fragen verneint Schlenk. Damit komme auch kein Amtshaftungsanspruch des vom Nichtanwendungserlass betroffenen Steuerbürgers in Betracht.

Nach anderer Auffassung komme zumindest dann ein Verstoß gegen die Amtspflichten in Betracht, wenn sich keine konkreten Hinweise auf eine Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetze ergeben (Bruschke, Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen, in: AO-StB 2015, 45 mit Verweis auf BGH v. 30.9.1993, IX ZR 211/92). In diesen Fällen entstünden regelmäßig Ansprüche des Steuerpflichtigen aus Amtspflichtverletzung.

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