Eine wirksame Selbstanzeige setzt voraus, dass auch die hinterzogenen Steuern und Zinsen nachgezahlt werden können. Ohne Nachzahlung keine Straffreiheit. In Fällen, in denen Schwarzeinnahmen noch wohlbehütet auf einem Auslandskonto liegen, ist das im Regelfall kein Problem.
Wurden die Schwarzeinnahmen allerdings „verfrühstückt“ und können die nachzuzahlenden Steuern nicht aufgetrieben werden, wird die Selbstanzeigeberatung eher dahin gehen, keine Selbstanzeige abzugeben.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht