Keine Zwangs-AdV

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides nicht aufzwingen darf.

@ FG Köln, Urteil vom 08.09.2010, 13 K 960/08

Fundstelle(n): folgt

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

www.steueranwalt-leipzig.de

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.