Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides nicht aufzwingen darf.
@ FG Köln, Urteil vom 08.09.2010, 13 K 960/08
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Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht