Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.04.2010, Az. IX ZR 189/09, entschieden, dass ein Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung seines Mandanten gemacht hat, verpflichtet ist, den durch eine verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden des Mandanten zu ersetzen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn im Strafbefehlsverfahren wegen (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite getroffen wurden.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht