Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt nach dem Anfechtungsgesetz ein Anfechtungsrecht zusteht, wenn sich der Vollstreckungsschuldner am eigenen Grundstück ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht bestellt.
@ BFH, Urteil vom 30.03.2010, VII R 22/09
Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1513
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht