Gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.01.2013, X R 32/08, ist unter dem Az. 1 BvR 1462/13 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Themen:
Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk – Rechtsschutz – Voraussetzungen für Eintritt und Beendigung der Zwangsruhe gemäß § 363 Abs. 2 AO – Unterlassene Anhörung des Steuerpflichtigen nach Wegfall des Ruhensgrundes – Verfassungskonforme Auslegung einer Steuerrechtsnorm – Änderung von Steuerbescheiden durch Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken als Teilabhilfe im Einspruchsverfahren – Umfang von Vorläufigkeitsvermerken – Abzug von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht