Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt ist.
@ BFH, Urteil vom 25.06.2009, IX R 56/08
Fundstelle(n): BStBl II 2010, 202
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht